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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Friedelstraße 56, 12047 Berlin Neukölln
+49 30 98436062

Die Kosten

In Bezug auf die Kosten hat Transparenz einen besonders hohen Stellenwert für mich. Deswegen möchte ich Sie bereits hier über meine Abrechnungsmodalitäten informieren.

Die fundierte Beratung – Der erste Schritt zum Erfolg

Als erstes möchte ich Sie darüber aufklären, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie sich von mir beraten lassen möchten. Zunächst gilt, dass ich oder meine Mitarbeiter:innen Sie im Rahmen einer kurzen kostenfreien Ersteinschätzung am Telefon natürlich darauf hinweisen, sollte eine Erstberatung aus bestimmten Gründen für Sie von vornherein nicht zielführend sein. In den meisten Fällen lässt sich eine fehlerfreie und rechtssichere Auskunft im Rahmen eines kurzen Telefonats oder einer E-Mail jedoch nicht erteilen, sodass eine ausführliche Erstberatung notwendig wird. Diese dauert in der Regel 45-60 Minuten und ermöglicht die eingehende Prüfung des Sachverhalts und der zugrunde liegenden Unterlagen, was im Arbeitsrecht meist unerlässlich ist.

Für die Erstberatung fällt in der Regel ein Betrag von EUR 190,00 (inkl. MwSt.) an. Soll die Beratung schriftlich erfolgen, beträgt die Beratungsgebühr EUR 250,00. Dieser Betrag ist vor der Beratung zu überweisen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechne ich die Beratung mit dieser ab, soweit keine Selbstbeteiligung anfällt. Dafür brauche ich nur Ihre Versicherungsscheinnummer und den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dann müssen Sie sich um nichts weiter kümmern.

Sollten Sie sich die Beratungsgebühr nicht leisten können, lesen Sie bitte weiter unten, im Abschnitt Beratungs- und Prozesskostenhilfe, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen oder sprechen Sie uns gerne telefonisch darauf an.

In dem ausführlichen Beratungsgespräch kläre ich Sie über die Erfolgsaussichten eines anwaltlichen Vorgehens auf und erläutere mit Ihnen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte die beste Vorgehensweise. Im Zuge dessen besprechen wir auch stets alle weiteren anfallenden Kosten, ohne dass es später irgendwelche Überraschungen gibt.

Das weitere Vorgehen

Da ich aus Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer:innen und deren Interessenvertretungen berate und vertrete, rechne ich im Normalfall lediglich die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich vorgesehenen Gebühren gegenüber meinen Mandant:innen ab. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn das RVG keine Vorgaben macht, kommt der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht. Selbst bei Vereinbarung einer Vergütung auf Stundensatzbasis, haben Sie keine unerwarteten horrenden Rechnungen zu erwarten. Ich nehme hier stets eine Obergrenze für die Stundenanzahl auf.
Sofern ein anerkannter Rechtsschutzfall vorliegt, übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für meine weitere Tätigkeit.

Selbstzahler

Grundsätzlich gilt, dass wenn Sie die Kosten für meine Tätigkeit selbst übernehmen müssen und nicht über ausreichende Mittel verfügen, Sie stets nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung fragen dürfen und hier erfahrungsgemäß immer eine Lösung gefunden werden kann. Außergerichtlich habe ich auch die Möglichkeit Ihnen mit den Kosten, wenn es der Einzelfall zulässt, etwas entgegen zu kommen. Die gerichtlich anfallenden Gebühren sind gesetzlich festgeschrieben und ich an das RVG gebunden.

In diesem Zusammenhang lohnt es sich darauf hinzuweisen, dass es Rechtsanwält:innen aus Wettbewerbsgründen nicht erlaubt ist, anwaltliche Tätigkeiten, die über die Erstberatung hinausgehen kostenfrei oder vergünstigt anzubieten.

Gremien

Die anwaltlichen Kosten im kollektiven Arbeitsrecht, die durch die Beratung und gerichtliche Vertretung von Gremien entstehen, sind in der Regel im Nachgang vom Arbeitgeber zu tragen. In bestimmten Fällen muss vorab eine Kostenübernahme eingeholt werden. Bitte beachten Sie hierbei die jeweils für Sie geltenden Vorschriften. Bei Fragen zur Vorbereitung stehe ich gerne zur Verfügung oder kläre Sie in einem Beratungsgespräch darüber auf.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie lediglich über ein geringes oder kein Einkommen verfügen und sich unter normalen Umständen keine Rechtsanwältin leisten können, gibt es für Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht die Beratungshilfe zu beantragen. Wenn Ihnen diese bewilligt wird, können Sie einen Termin mit meinem Sekretariat vereinbaren und müssen dafür nur EUR 15,00 bezahlen.

Die Prozesskostenhilfe dient andererseits dazu, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu decken, wenn Sie es sich anderenfalls nicht leisten könnten, Ihre Rechte zu verfolgen. In diesem Fall bringen Sie bitte die vollständigen Unterlagen für die Beantragung der Prozesskostenhilfe mit zu unserem Beratungstermin und wir stellen für Sie nach Beauftragung im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens einen entsprechenden Antrag. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit nicht besteht, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Zudem müssen Sie im Falle der Ablehnung der Prozesskostenhilfe mangels Vorliegen der Voraussetzungen oder wegen fehlender Mitwirkung die Anwaltskosten selbst tragen.