Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Beratungstermin mit mir vereinbaren. Sie haben nur drei Wochen Zeit gegen eine Kündigung gerichtlich vorzugehen. Anderenfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam; auch dann wenn tatsächlich kein ausreichender Kündigungsgrund gegeben war. Im Beratungsgespräch kläre ich mit Ihnen, ob eine Klage Erfolgsaussichten hat und für Sie betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Ist dies der Fall, erheben wir für Sie die Kündigungsschutzklage und begleiten Sie im gesamten Verfahren, wobei wir wiederholt die beste Vorgehensweise für Sie prüfen und mit Ihnen besprechen. Auch bei einer Abmahnung lohnt es sich meine Hilfe zu beanspruchen. Hier gelten zwar keine Fristen, im Einzelfall kann es jedoch auch bei einer Abmahnung wichtig sein seine Rechte zu kennen. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, bespreche ich in aller Ruhe mit Ihnen und informiere Sie auch, falls ein Vorgehen nicht zielführend ist.
Lesen Sie hierzu: „Erste Schritte im Falle einer Kündigung“ von Rechtsanwältin Thum.