ENGLISH
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Friedelstraße 56, 12047 Berlin Neukölln
+49 30 98436062

Schwerbehinderung

Für schwerbehinderte Beschäftigte gelten in vielen Fällen besondere Regelungen. Diese beginnen im Arbeitsrecht schon vor der Einstellung, nämlich bei der Bewerbung von Schwerbehinderten und der Frage, wie die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mit Bewerbungen von Schwerbehinderten umgehen und ob Sie als schwerbehinderte Bewerberin oder Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen werden müssen. Ob die Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Vorstellungsgespräch von Ihnen beantwortet werden muss oder ob aufgrund des Verbots der Diskriminierung das Recht besteht zu lügen, wie z. B. bei einer Schwangerschaft, ist ebenfalls interessant zu klären. Auch die Frage, ab wann Sie verpflichtet sind der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten die Schwerbehinderung mitzuteilen und welche Folgen es hat, wenn Sie dies nicht tun, beschäftigt viele schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Besonders, wenn Sie als schwerbehinderte Beschäftigte oder Beschäftigter gekündigt werden, legt das Arbeitsrecht erhebliche Fallstricke zu Gunsten der Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmers.

Ich beantworte alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen und vertrete Sie jederzeit gerne gegenüber Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.