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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Friedelstraße 56, 12047 Berlin Neukölln
+49 30 98436062

COVID-19

Da es zu dem Thema COVID-19 einige Rückfragen und Unsicherheiten gab, möchte ich hier alle Informationen zum Umgang in meiner Kanzlei zusammenfassen:

Vorab freue ich mich mitteilen zu können, dass voraussichtlich ab Mitte Juli wieder Beratungstermine vor Ort unter Einhaltung der AHA-Regeln stattfinden können. Bis dahin muss ich Sie auf eine Beratung per Video oder Telefon (s.u.) verweisen.

Alternativ kann der Termin auch bereits jetzt vor Ort stattfinden, wenn Sie ein negatives bescheinigtes negatives Testergebnis einer mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung nachweisen. Dies gilt auch für geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, die dies entsprechend nachweisen sowie genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Ich bitte hierfür um Verständnis.


1. Selbstverständlich stellt diese Pandemie uns vor persönliche und ökonomische Herausforderungen. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass wir alle verpflichtet sind gerade jetzt Verantwortung auch für andere zu übernehmen und soweit es uns möglich ist, zu verhindern, dass sich COVID-19 weiter ausbreitet, unser Gesundheitssystem kollabiert oder andere vielleicht anfälligere Menschen gefährdet werden. Ich habe daher wenig Verständnis, wenn Sie nicht bereit sind, sich entsprechend an die Situation anzupassen. Ich bitte Sie daher die staatlichen Vorgaben sowie die Vorgaben, die Firmen treffen, um ihre Kunden und Angestellten zu schützen ernst zu nehmen.

2. Sollten Sie irgendwelche Erkältungssymptome aufweisen oder grundsätzlich ablehnen eine Maske zu tragen, kommen Sie bitte nicht in die Kanzlei, sondern sagen Sie Ihren Termin ab oder verlegen diesen. Jederzeit besteht auch die Möglichkeit, stattdessen einen Videotermin zu vereinbaren. Ich nutze hierfür die Plattform RedConnect, die ursprünglich für Ärzte gedacht war und daher erhöhten Sicherheitsstandards entspricht. Sie brauchen dazu nur eine Browser, Kamera und Mikrofon. Es ist kein Download oder Account erforderlich. Sollten Sie trotz erkennbarer Symptome oder ohne Maske hier erscheinen, kann ich den Termin mit Ihnen leider nicht wahrnehmen und muss Sie wieder nach Hause schicken. Bitte bedenken Sie, dass auch leichte Erkältungssymptome auf COVID-19 hindeuten können.


3. Bitte waschen Sie sich gleich nach Ankunft in der Kanzlei gründlich die Hände oder nutzen Sie das von mir zur Verfügung gestellte Desinfektionsmittel. Bitte fassen Sie während Ihres Besuchs so wenig wie möglich an. Bitte tragen Sie eine Maske solange Sie sich in den Räumen bewegen. Die Beratung selbst kann auf ihren Wunsch mit oder ohne Maske bei geöffnetem Fenster stattfinden, wenn auf den Mindestabstand geachtet wird. Dies klären wir vor Ort.


4. Ich verwende die Corona App. Wenn Sie die App ebenfalls verwenden und damit einverstanden sind, lege ich mein Mobiltelefon stummgeschaltet in Ihre Nähe. Bitte schalten Sie dazu Bluetooth an Ihrem Gerät an. So können alle Beteiligten ggf. frühzeitig gewarnt und eine weitere Verbreitung ggf. vermieden werden. Ich habe aber volles Verständnis, wenn Sie hiergegen datenschutzrechtliche oder andere Bedenken haben und werde dies bei jedem Besuch erfragen.


Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.